Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Reihe von Einsätze die passenden Einheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Anforderer sind beispielsweise:
- Feuerwehr
- Polizei
- Zoll
Notfall
Sollten Sie in einem aktuellen Notfall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte über den Notruf 112 an die Leitstelle der Feuerwehr. Diese stellt die Alarmierung der relevanten Einsatzkräfte sicher.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das THW im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. Es sind jedoch auch Einsatzlagen denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z. B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung.
Was kostet der Einsatz des THW?
Das THW ist grundsätzlich, wie andere Behörden auch, dazu verpflichtet, seine Kosten gegenüber einem Begünstigten abzurechnen. Hierbei gibt es jedoch ein paar Besonderheiten.
Seit Inkrafttreten des neuen THW-Gesetz im Jahr 2020 sind die THW-Einsätze für die Gefahrenabwehrbehörden grundsätzlich kostenlos (Anforderungen im Rahmen der Amtshilfe, z. B. bei einem Brand oder einer technischen Hilfeleistung), wenn kein Erstattungsanspruch gegeben ist (z. B. weil Pflichtaufgabe der Feuerwehr).
Sollte die Gefahrenabwehrbehörde gegenüber einem Begünstigten Abrechnen können und dies auch tun, so wird auch das THW die entstandenen Kosten direkt bei dem Begünstigten (z. B. Schadenverursacher) geltend machen.